Wer in Deutschland seine Steuererklärung macht, muss u.a. auch die Religionszugehörigkeit angeben. Leider ist aber neben “Evangelisch” und “Römisch-katholisch” keine andere Religionsart vorgesehen, da alle anderen steuerrechtlich irrelevant sind. Das hat dann für freikirchliche Pastoren folgende Konsequenz:
Ich bin und bleibe dennoch ein Verfechter der konsequenten und 100%igen Trennung von Kirche und Staat und bekenne meine Zugehörigkeit zum Christentum:
Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, Schöpfer des Himmels und der Erden,
und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn.
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